Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gehört zu den schwerwiegendsten Formen von Kindeswohlgefährdung. Gerichte sind in solchen Verfahren auf psychologische Gutachten angewiesen, um den Sachverhalt aus fachlicher Sicht einordnen und angemessene Entscheidungen treffen zu können. Dabei gilt es, zwischen verschiedenen Hypothesen zu unterscheiden, belastbare Hinweise zu prüfen und die Glaubhaftigkeit von Aussagen sorgfältig zu bewerten. Zugleich muss immer berücksichtigt werden, dass falsche Verdächtigungen oder suggestive Befragungen gravierende Folgen für alle Beteiligten haben können.
Die Aufgabe des Sachverständigen besteht darin, mit wissenschaftlich fundierten Methoden sowohl die individuelle Belastung und Aussage-fähigkeit des betroffenen Kindes einzuschätzen als auch mögliche Einflussfaktoren im Umfeld zu berücksichtigen. Dabei spielen entwick-
lungspsychologische Aspekte, geistige Fähigkeiten, die emotionale
Stabilität und die Dynamik familiärer Beziehungen eine wesentliche Rolle.
Ziel ist es, die Aussagen des Kindes in einen nachvollziehbaren Zusammen-hang zu stellen und die Wahrscheinlichkeit ihrer Plausibilität fachlich begründet zu bewerten.