Sexueller Missbrauch

Sexu­el­ler Miss­brauch von Kin­dern und Jugend­li­chen gehört zu den schwer­wie­gends­ten For­men von Kindeswohl­gefährdung. Gerich­te sind in sol­chen Ver­fah­ren auf psychologische Gut­ach­ten ange­wie­sen, um den Sach­ver­halt aus fach­li­cher Sicht ein­ord­nen und ange­mes­se­ne Ent­schei­dun­gen tref­fen zu können. Dabei gilt es, zwi­schen ver­schie­de­nen Hypo­the­sen zu unter­scheiden, belast­ba­re Hin­wei­se zu prü­fen und die Glaub­haf­tig­keit von Aus­sa­gen sorg­fäl­tig zu bewer­ten. Zugleich muss immer berück­sich­tigt werden, dass fal­sche Ver­däch­ti­gun­gen oder sug­ges­ti­ve Befra­gun­gen gra­vie­ren­de Fol­gen für alle Betei­lig­ten haben können. 

Die Auf­ga­be des Sach­ver­stän­di­gen besteht dar­in, mit wissen­schaftlich fun­dier­ten Metho­den sowohl die individuelle Belas­tung und Aus­sa­ge-fähig­keit des betrof­fe­nen Kindes ein­zu­schät­zen als auch mög­li­che Ein­fluss­fak­to­ren im Umfeld zu berück­sichtigen. Dabei spie­len ent­wick-
lungs­psy­cho­lo­gi­sche Aspek­te, geis­ti­ge Fähig­kei­ten, die emo­tio­na­le
Sta­bi­li­tät und die Dyna­mik fami­liä­rer Bezie­hun­gen eine wesent­li­che Rolle.

Ziel ist es, die Aus­sa­gen des Kindes in einen nach­voll­zieh­ba­ren Zusammen-hang zu stel­len und die Wahr­schein­lich­keit ihrer Plau­si­bi­li­tät fach­lich begrün­det zu bewerten.

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