Lehrtätigkeit
Neben meiner Tätigkeit als psychologischer Sachverständiger für die Justiz arbeite ich in der akademischen Lehre. An der Hochschule Fresenius unterrichte ich das Fachgebiet Kriminalpsychologie und Kriminologie. Ich lege Wert darauf, den Studierenden einen fundierten Zugang zu den psychologischen Grundlagen von Kriminalität, abweichendem Verhalten und der Arbeit im Justizsystem zu vermitteln.
Mein didaktischer Ansatz verbindet wissenschaftlich fundierte Theorie mit praxisnahen Beispielen aus der forensischen Begutachtung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Integration aktueller Forschungsergebnisse aus Psychologie, Kriminologie und Neurowissenschaften, um den Studierenden ein modernes und interdisziplinäres Verständnis des Faches zu vermitteln.
Ein zentrales Ziel meiner Lehre ist es, die Studierenden zu befähigen, kritisch mit wissenschaftlichen Erkenntnissen umzugehen und deren Relevanz für die praktische Arbeit im Straf- und Maßregelvollzug sowie in der psychologischen Begutachtung zu erkennen. Durch Fallbeispiele, Diskussionen und Forschungsbezug entsteht ein akademisch reflektierter Zugang zur Kriminalpsychologie, der zugleich anwendungsorientiert bleibt.
Im Rahmen meiner Arbeit für die DEUTSCHE FORENSIK biete ich deutschlandweit rechtspsychologische Fachvorträge, Schulungen und Seminare an. Diese richten sich an Menschen, die beruflich mit rechtspsychologischen Themen und Kriminalität zu tun haben, jedoch selbst aus anderen Fachrichtungen stammen. Zur Zielgruppe gehören beispielsweise Beschäftigte von Jugendämtern, der Polizei oder Bedienstete im juristischen Umfeld.
Beispielhaft seien hier Seminarthemen für die polizeiliche Praxis genannt:
- Umgang mit traumatisierten Menschen unmittelbar nach Unfall oder Gewaltverbrechen
- Umgang mit psychisch kranken Menschen im Zusammenhang mit Kriminalität oder Unfall
- Vernehmungslehre, Fragetechnik und Fragetypen
- Einordnung von Details bei Zeugenaussagen (auch scheinbar unwichtige Nebensächlichkeiten können in der späteren forensisch-psychologischen Analyse eine erhebliche Beweiskraft bekommen)
- Wahrnehmungsfehler, Wiedergabefehler und Grenzen des Gedächtnisses
Aspekte der Wahrscheinlichkeitstheorie können einbezogen werden, sofern dies für die Praxis bedeutend ist:
- Sachverhalt und Beweismaß
- Beweiswert und Beweiskraft sowie Belastungswahrscheinlichkeit bei Indizien, Persönliche Gewissheit und subjektive Wahrscheinlichkeit
- Merkmalswahrscheinlichkeit mehrerer Indizien
- Abschätzen der abstrakten Beweiskraft eines Indizes
- Bedeutung der Abhängigkeit einzelner Indizien. Anfangswahrscheinlichkeiten
- Beweiskette versus Beweisring
Bei Interesse schreiben Sie uns bitte:
schulung@deutsche-forensik.de