Persönlichkeits-Diagnostik
»Selbsterkenntnis gibt dem Menschen das meiste Gute, Selbsttäuschung aber das meiste Übel.« Sokrates
Fehlende Einsicht ist ein häufig zu beobachtendes Phänomen von psychischen Störungen. Insbesondere Menschen mit Persönlichkeitsstörungen, aber auch Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen empfinden geringste Kritik bereits als eine, lang anhaltende persönliche Kränkung.
Einsicht ist oftmals mit einem langwierigen gedanklichen Prozess der Betroffenen verbunden, der nur durch begleitende psychotherapeutische Unterstützung gelingt. Rechtspsychologen arbeiten aber nicht therapeutisch. Daher ist innerhalb der Begutachtung maximal eine Empfehlung möglich. Diese kann selbstverständlich nur Hinweischarakter haben.
Für die forensische Praxis spielt mangelnde Einsicht vor allem dann eine Rolle, wenn Verdachtsmomente der Kindeswohlgefährdung im Raum stehen, da Betroffene – meist die Eltern – keine Einsicht zeigen und damit keinen Anlass zu einer Veränderung sehen. Aber natürlich ist fehlende Einsicht auch im Zusammenhang mit der Resozialisierung von Straftätern ein wichtiger Aspekt.
Der Persönlichkeitsdiagnostik kommt in der rechtspsychologischen Praxis ein wichtiger Stellenwert zu. Sie ist aber niemals Selbstzweck, denn die steht immer im Dienst der zu klärenden Fragen des beauftragenden Gerichts.