Martin Zang

Persönlichkeits-Diagnostik

»Selbst­er­kennt­nis gibt dem Men­schen das meis­te Gute, Selbst­täu­schung aber das meis­te Übel.«  Sokrates

Feh­len­de Ein­sicht ist ein häufig zu beob­ach­ten­des Phä­no­men von psy­chi­schen Stö­run­gen. Ins­besondere Men­schen mit Persönlichkeits­störungen, aber auch Pati­en­ten mit psycho­somatischen Erkran­kun­gen emp­fin­den gerings­te Kritik bereits als eine, lang anhal­ten­de persön­liche Kränkung.

Ein­sicht ist oft­mals mit einem lang­wie­ri­gen gedank­li­chen Pro­zess der Betrof­fe­nen ver­bun­den, der nur durch beglei­ten­de psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Unter­stüt­zung gelingt. Rechts­psy­cho­lo­gen arbei­ten aber nicht the­ra­peu­tisch. Daher ist inner­halb der Begut­ach­tung maxi­mal eine Emp­feh­lung mög­lich. Diese kann selbst­ver­ständ­lich nur Hin­weis­cha­rak­ter haben.

Für die foren­si­sche Praxis spielt man­geln­de Ein­sicht vor allem dann eine Rol­le, wenn Verdachts­momente der Kindeswohl­gefährdung im Raum ste­hen, da Betrof­fe­ne – meist die Eltern – kei­ne Ein­sicht zei­gen und damit kei­nen Anlass zu einer Ver­än­de­rung sehen. Aber natürlich ist feh­len­de Ein­sicht auch im Zusam­men­hang mit der Reso­zia­li­sie­rung von Straf­tätern ein wichtiger Aspekt.

Der Persönlichkeits­diagnostik kommt in der rechts­psychologischen Praxis ein wichtiger Stel­len­wert zu. Sie ist aber nie­mals Selbst­zweck, denn die steht immer im Dienst der zu klä­ren­den Fra­gen des beauf­tra­gen­den Gerichts.

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