Familienrechtliche Fragen

»Unser Leben ist das Pro­dukt unserer Gedan­ken.«  Mar­cus Aurelius

Gibt es zwi­schen Eltern Unei­nig­keit über Sor­ge­recht, Auf­ent­halts­be­stim­mung oder Umgang, ste­hen Gerich­te vor der Auf­ga­be, trag­fä­hi­ge Lösun­gen im Sin­ne des Kindes zu fin­den. Fami­li­en­recht­li­che Frage­stellungen sind kom­plex: Sie betref­fen Bin­dun­gen des Kindes, Kon­ti­nui­tät sei­ner Lebens­welt, För­de­rung und Erzie­hung, aber auch die Koope­ra­ti­ons- und Kon­flikt­fä­hig­keit der Eltern. Häufig gilt es zudem zu prü­fen, inwie­weit Abspra­chen ein­ge­hal­ten werden können, welche Über­gän­ge dem Kind zumut­bar sind und welche Schutz­fak­to­ren sei­ne Entwicklung stärken.

Die psychologische Begut­ach­tung lie­fert hier­für eine unab­hän­gi­ge, wis­sen-schaft­lich fun­dier­te Ent­schei­dungs­grund­la­ge. Sie beant­wor­tet gericht­li­che Beweis­fra­gen, etwa zur Erzie­hungs­fä­hig­keit, zur Bin­dungs­to­le­ranz, zur Sta­bi­li­tät geplan­ter Betreu­ungs­mo­del­le oder zu Risi­ken im Fal­le von Umgangs-ein­schrän­kun­gen. Dabei werden kind­li­che Bedürf­nis­se alters­an­ge­mes­sen erho­ben, Res­sour­cen und Belas­tun­gen bei­der Haus­hal­te betrach­tet und mög­li­che Alter­na­ti­ven abge­wo­gen. Emp­feh­lun­gen ori­en­tie­ren sich nicht an Wün­schen der Erwach­se­nen, son­dern kon­se­quent am Kin­des­wohl und an der prak­ti­schen Umsetz­bar­keit im Alltag.

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