Kindeswohl
»Ich habe mich eifrig darum bemüht, der Menschen Tun weder zu belachen noch zu beweinen noch zu verabscheuen, sondern es zu begreifen.« Baruch de Spinoza
Wird ein Kind durch das Verhalten seiner Eltern in seiner Entwicklung und persönlichen Entfaltung geschädigt, muss der Staat vom sogenannten „Staatlichen Wächteramt“ Gebrauch machen. In Extremfällen wird den Eltern das Sorgerecht entzogen und das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht.
Die von Gerichten angeforderte psychologische Expertise bezüglich Fragen der Kindeswohlgefährdung erfordert die genaueste Analyse zahlreicher Facetten und Perspektiven.
Wir forensische Psychologen müssen wissenschaftliche Erkenntnisse aus vielen Teilbereichen der Psychologie berücksichtigen, sie fallweise zusammenführen und am Einzelfall orientiert sorgsam abwägen. Der Gesetzgeber hat dem Entzug des Sorgerechts sehr hohe Hürden gesetzt. Diese Maßnahme darf zu Recht immer nur das allerletzte Mittel sein, wenn alle milderen Maßnahmen ausgeschöpft aber wirkungslos geblieben sind.